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Welchen Abstand sollte die Mülltonne zum Nachbargrundstück haben?

Die Mülltonne gehört bestimmt nicht zu den beliebten Behältnissen, aber jeder hierzulande braucht sie. Wo sonst sollte der viele Abfall, der in jedem Haushalt anfällt, denn sonst hin. Aber wir wären nicht im ordentlichen Deutschland, wenn es keine speziellen Vorschriften auch zu Mülltonnen gäbe:

Die Müllbeseitigung oder Müllabfuhr ist eine kommunale Aufgabe. Die Städte und Gemeinden organisieren sie entweder über kommunale Eigenbetriebe, über Zweckverbände mehrerer Kommunen oder auch über private Firmen. Sie legen auch die Kosten die jeder Haushalt für die Müllabfuhr zu zahlen hat, sowie die Größe und Art der verwendeten Mülltonnen und den Abhol-Rhythmus fest.

Welche Art von Mülltonnen Verwendung finden und wie die Berechnung der Gebühren für die Abholung erfolgt, richtet sich dann nach der jeweiligen Entsorgungsfirma, die für jeden Haushalt oder bei Mehrfamilienhäusern manchmal auch für das gesamte Haus im gesamten Einzugsgebiet gleichartige Tonnen zur Verfügung stellt. Sie sind heute meistens aus strapazierfähigen und wetterfesten Kunststoff, Größen und Form sind genormt.

Welchen Abstand sollte die Mülltonne zum Nachbargrundstück haben?

 

Im Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

( KrW-/AbfG)) §14 Abs.1 ist nur festgelegt, dass die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken verpflichtet sind, das Aufstellen notwendiger Behältnisse zu dulden und den Entsorgungsfirmen den Zugang dazu zu ermöglichen.

Ein Mülltonnen Abstand zur Grundstücksgrenze ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine solche Reglung existiert nur für offene Dungstellen, aber nicht für geschlossene Müllbehälter. Außerdem gibt es auch keine Verordnung, die vom Grundstückseigentümer verlangen kann, die für den Grundstücksnachbarn günstigste Stelle für den Standort der eigenen Mülltonne zu wählen oder einen möglichst großen mülltonne nachbarAbstand zum Nachbargrundstück einzuhalten.

Sehr wohl gibt es aber den Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme und deshalb kommt es häufig zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Grundstückseigentümern oder zwischen Vermietern und Mietern. In einem solchen Fall muss dann ein Gericht darüber entscheiden, ob der Kläger unangemessen beeinträchtigt wird, dem Beklagten andere Stellplätze zugemutet werden können oder auf welche Weise sonst der Streit beizulegen ist.

Natürlich freut sich niemand, wenn Mülltonnen genau in Gesichts- und Geruchsbereich seiner Wohnräume stehen. Sie sehen nicht gerade gut aus und manche Mülltonne stinkt auch mal etwas. Daher sollte man auch regelmäßig seine Mülltonne reinigen. Andererseits aber sind Mülltonnen nun mal nötig und sie müssen auch irgendwo untergebracht werden. Irgend jemand fühlt sich fast immer belästigt und der richtige Stellplatz ist nicht leicht zu finden. Vielleicht sollten alle Beteiligten einmal darüber nachdenken, wie sehr erst herumliegender Müll sie belästigen würde.


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